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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Steinbach

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Steinbach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengräber:

1.

Müller geb. Brachmann, Regina

1912 - 1982

Müller, Peter

1909 - 1992

2.

Ohlmann, Peter

1897 - 1985

Ohlmann geb. Schu, Katharina

1899 - 1992

3.

Gläser, Ambrosius

1910 - 1987

Gläser geb. Blug, Hedwig 1919 - 1992

Erwachsenen-Einzelgräber:

1.

Jager, Ulrich

1973 - 1992

2.

Seel geb. Roth, Helene

1919 - 1992

3.

Brachmann, Adalbert

1930 - 1992

4.

Schmitt geb. Balzer, Elisabeth

1942 - 1992

5.

Graf geb. Linnenbach, Martha

1908 - 1992

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 30.09.2022.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen

den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Baubetriebshof des Ver- und Entsorgungszweckverbandes Lebach.

66822 Lebach, 29.07.2022
Klauspeter Brill
Bürgermeister