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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Gresaubach

Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefristen werden auf dem städtischen Friedhof in Gresaubach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Zweistelliges Familiengrab:

1.

Naudorf, August

1908 - 1983

Naudorf geb. Blug, Margareta

1910 - 1993

Tiefengräber:

1.

Wild, Joseph

1929 - 1990

Wild, geb. Herrmann, Lydia

1927 - 1993

2.

Kühn, August

1926 - 1993

Erwachsenen-Einzelgräber:

1.

Holzer, Josef

1937 - 1993

2.

Mai geb. Momber, Christine

1907 - 1993

Urnenrasengräber:

1.

Schmitt, Reinhard

1954 - 2003

2.

Naudorf, Manfred

1940 - 2003

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 29.09.2023.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 28.07.2023
Klauspeter Brill
Bürgermeister