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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-Solarpark Rümmelbach“

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Lebach in seiner Sitzung am 03. Juli 2025 die Annahme des Entwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-Solarpark Rümmelbach“ beschlossen hat.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf von Plan und Begründung in der Zeit vom 28. Juli 2025 bis einschließlich 24. August 2025 zu den üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Lebach, Am Markt 1, 66822 Lebach zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, von ihrem Recht auf Einsichtnahme und Beteiligung Gebrauch zu machen.

Die Lage des Geltungsbereichs ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Parallel werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, eingeholt.

Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden mit ausgelegt (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):

Umweltbericht mit

Themenkarten zu Übersicht und Schutzgebiete, Boden und Wasser, Bestand Biotoptypen, Brutvögel, Raumordnung und Siedlungsflächen, Boden und Wasser sowie Externe Ausgleichsflächen

und Anlagen: Blendgutachten, Bestandserfassung Fauna mit den Tiergruppen Brutvögel, Nahrungsgäste, Tagfalter, Heuschrecken und Fachbeitrag Artenschutz

Folgende umweltbezogenen Informationen sind aufgrund der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung verfügbar (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):

1.

Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung und Konfliktanalysen

a)

Naturraum und Relief

b)

Boden und Wasser

c)

Tiere und Pflanzen (Arten, Biotope und biologische Vielfalt)

Pflanzen und Biotope (nebst anhängender Artenliste)

Avifauna (Bestandsaufnahme und Gefährdungsanalyse zu den gefährdeten oder besonders geschützten Arten wie z.B. Neuntöter, Rotmilan, Feldlerche-. Abhandlung anderer Tiergruppen über ihre Bestandserfassung (Heuschrecken, Tagfalter) oder eine Gefährdungsanalyse.

d)

Klima und Luft

e)

Landschaftsbild (mit Beurteilung der Einsehbarkeit und des Beeinträchtigungspotenzials durch Landschaftsbildveränderung)

f)

Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung

Wohn- und Wohnumfeldnutzung und Naherholung

Abhandlung der Kriterien Schallemission, Blendwirkung und elektromagnetische Felder

g)

Kultur- und Sachgüter

h)

Schutzwürdige Gebiete

i)

Wechselwirkungen zwischen einzelnen Umweltbelangen

j)

Kumulationswirkungen mit anderen Vorhaben

2.

Prognose für die Entwicklung des Umweltzustands

a)

Entwicklungsprognose bei Durchführung des Plans

b)

Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung des Plans

3.

Planungsalternativen

4.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

5.

Grünordnung

a)

Eingriffe in Natur und Landschaft

b)

Planungstheorie

c)

Grünordnerische Festsetzungen

Vermeidung und Minderung von Eingriffen und Beeinträchtigungen

Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs

Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs

d)

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Der Stadt Lebach liegt die konkrete Anfrage eines Vorhabenträgers vor, nordöstlich der B 268 zwischen Lebach und Schmelz, Gemarkungen Niedersaubach (Flur 2) und Rümmelbach (Flur 1) das Projekt „Agri-Solarpark Rümmelbach“ zu verwirklichen. Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist somit die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Das Plangebiet umfasst folgende Flurstücke:

Landkreis Saarlouis, Gemeinde Lebach,

Gemarkung Niedersaubach Flur 2,

Flurstücke 1/1, 2/1, 3/1, 4/1, 5/2

Gemarkung Rümmelbach, Flur 1,

Flurstücke 171, 1, 2/1, 371, 3, 471, 572, 18/6, 39, 41, 42, 46, 48, 52, 53, 54,59, 60, 61, 106, 139/97, 140/96, 147/44, 148744, 151/104, 181/95, 183/95, 184/5, 187/47, 188/47, 189/47, 190/49, 197/55, 199/62, 200/62, 201/2, 202/2, 203/2, 204/2, 205/6, 206/6, 207/7, 208/7, 209/8, 210/9, 211/9, 212/9, 213/9, 21479, 215/9, 216/9, 218/9, 224/10, 225/10, 226/10, 227/10, 228/10, 229/10, 230/10, 236/45, 237/45, 238/45, 239/45, 240/45, 241/45, 242/51, 243/51, 244/51, 249/56, 250/56, 251/56, 252/56, 255/56, 256/56, 257/56, 258/56, 259/56, 264/98, 265/98, 269/49, 270/49, 276/56, 277/56, 278/56, 285/40, 286/50, 287/50, 288/63, 289/63, 290/63, 312/89 (teilweise), 315/102, 316/103, 338/4, 339/4, 340/93, 341/93, 342/94, 343/94, 344/9, 345/51, 346/51, 347/9, 349/55, 350/11, 351/11, 352/12, 353/12, 354/63, 355/63

Für die Umsetzung externer Ausgleichsmaßnahmen werden Parzellen außerhalb des Geltungsbereiches in den Gemarkungen Niedersaubach, Rümmelbach und Gresaubach herangezogen:

Gemarkung Rümmelbach, Flur 1, Flurstücke 120, 144/35

Gemarkung Niedersaubach, Flur 8, Flurstücke 114, 116, 117, 119, 121/1, 121/2, 122

Sowie Alternativ:

Gemarkung Lebach, Flur 2, Flurstücke 124, 135/1 und 137/1 oder Gemarkung Hahn, Flur 1, Flurstücke 119/3, 140/2, 118/2, 120/2, 139/2

(Festlegung der Variante im weiteren Verfahren bis Satzungsbeschluss)

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bauleitplans mit der Begründung und den nach Einschätzung der Kommune wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, von ihrem Recht auf Einsichtnahme und Beteiligung Gebrauch zu machen.

Die Planunterlagen können zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Lebach https://www.lebach.de/lebach/rathaus/fachbereiche-und-sachgebiete/fb-5-bauen-stadtplanung-umwelt/sg-401-hochbau-tiefbau-technik/ausschreibungen eingesehen werden.

Der Plangeltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Lebach, den 25. Juli 2025
Der Bürgermeister
Klauspeter Brill