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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Aschbach

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Aschbach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Zweistelliges Familiengrab:

1. FRIES, Johann

SCHMITT verw. Fries geb. Friedrich, Helene

Tiefengräber:

1. MEYER geb. Hoffmann, Agnes

MEYER, Albert

2. KIRSCH, Anna

KIRSCH, Margareta

3. CASPAR geb. Plein, Margarethe

Erwachsenen-Einzelgräber:

1. WILHELM, Maria

2. KLEIN, Hannelore

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 19.09.2025.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen

den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 18.07.2025
Klauspeter Brill, Bürgermeister