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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Gresaubach

Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefristen werden auf dem städtischen Friedhof in Gresaubach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Zweistellige Familiengräber:

1. KLEIN, Jacob

KLEIN, Maria

2. KLEIN, Jakob

KLEIN geb. Naudorf, Johanna

3. SCHNEIDER, Heinrich

SCHNEIDER geb. Klein, Maria

Tiefengräber:

1. NAUDORF, Franz

NAUDORF geb. Schneider, Agnes

2. SPETH, Jakob

Erwachsenen-Einzelgräber:

1. REICHERT geb. Kuhn, Anni

2. SCHÄFER, Kilian

3. STRACK geb. Kühn, Felicitas

4. KLEIN, Hedwig

5. JUNGBLUT geb. Schneider, Veronika

6. MAILÄNDER, Wilhelm

7. SCHEDLER geb. Diedenhofen, Gisela

8. NAUDORF geb. Herrmann, Maria

Urnenreihengrab:

1. TERNIG geb. Pitzius, Hedwig

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 19.09.2025.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen

den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 18.07.2025
Klauspeter Brill, Bürgermeister