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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Eidenborn

Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefristen werden auf dem städtischen Friedhof in Eidenborn folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengrab:

1. HEINRICH, Georg

HEINRICH geb. Schmidt, Theresia

Erwachsenen-Einzelgrab:

1. HEINRICH, Herbert

Urnenrasengrab:

1. FREY, Oswald

FREY geb. Bader, Edith

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 31.07.2025.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen

den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 30.05.2025
Klauspeter Brill, Bürgermeister