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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Gresaubach

Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefristen werden auf dem städtischen Friedhof in Gresaubach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Sechsstelliges Familiengrab:

1.

ALTMEYER geb. Müller, Magdalena

ALTMEYER, Leo

ALTMEYER geb. Greber, Klara

HEINRICH, Anton

Zweistellige Familiengräber:

1.

JUNKER, Nikolaus

JUNKER geb. Treib, Anna

2.

PFISTERER geb. Kuhn, Maria

PFISTERER, Fritz

3.

RAU, Peter

RAU geb. Schug, Marta

4.

WILD geb. Scherer, Mathilde

WILD, Johann

Tiefengräber:

1.

ENDRES, Edmund

2.

WENZEL, Artur

Erwachsenen-Einzelgräber:

1.

BLUG, Veronika

2.

ZAJDOK, Norbert

3.

SCHMIDT, Jürgen

4.

MAILÄNDER geb. Bambach, Katharina

5.

SCHERER, Henning

6.

SCHERER, Ruben

7.

SCHERER, Paul

Urnenrasengrab:

1.

SCHMITT geb. Herrmann, Irene

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 30.09.2022.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu diesem Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Baubetriebshof des Ver- und Entsorgungszweckverbandes Lebach.

66822 Lebach, 29.07.2022
Klauspeter Brill, Bürgermeister