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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Steinbach

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Steinbach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengräber:

1.

MÜLLER geb. Brachmann, Regina

MÜLLER, Peter

2.

OHLMANN, Peter

OHLMANN geb. Schu, Katharina

3.

GLÄSER, Ambrosius

GLÄSER geb. Blug, Hedwig 1919 - 1992

Erwachsenen-Einzelgräber:

1.

JAGER, Ulrich

2.

SEEL geb. Roth, Helene

3.

BRACHMANN, Adalbert

4.

SCHMITT geb. Balzer, Elisabeth

5.

GRAF geb. Linnenbach, Martha

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 30.09.2022.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Baubetriebshof des Ver- und Entsorgungszweckverbandes Lebach.

66822 Lebach, 29.07.2022
Klauspeter Brill, Bürgermeister