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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Eidenborn

Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefristen werden auf dem städtischen Friedhof in Eidenborn folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Zweistelliges Familiengrab:

1. BASTUCK, Peter

1913 - 1989

BASTUCK geb. Schmidt, Hildegard

1918 - 1993

Tiefengräber:

1. BRITZ, Franz

1931 - 1993

2. GRÜN geb. Raubuch, Wilhelmine

1914 - 1993

Erwachsenen-Einzelgrab:

1. MANDERACH geb. Schreiner, Klothilde

1913 - 1993

Urnenrasengrab:

1. KERBER, Anton

1924 - 2003

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 29.09.2023.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 28.07.2023
Klauspeter Brill
Bürgermeister