Titel Logo
Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Stadt Lebach 2023/2024

1. Haushaltssatzung der Stadt Lebach für die Haushaltsjahre 2023/2024

Aufgrund der §§ 84 ff des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.06.2019 (Amtsblatt S. 639) hat der Stadtrat der Stadt Lebach am 30.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf

5.937.360 €

3.799.360 €

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf

5.302.000 €

3.270.000 €

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf

18.000.000 €

18.000.000 €

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage

zum Ausgleich des Ergebnishaushalts

wird festgesetzt auf

2.418.042 €

2.264.861 €

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

1. Grundsteuer

a) für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

300 v. H.

300 v. H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

560 v. H.

560 v. H.

2. Gewerbesteuer

430 v. H.

430 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 09.02.2023 beschlossene Stellenplan.

Lebach, 30.03.2023
Klauspeter Brill
Bürgermeister

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023/2024

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach den §§ 91 und 92 Kommunalselbstverwaltungsgesetz erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023/2024 der Stadt Lebach genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 KSVG

für das Haushaltsjahr 2023

1.

den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

3.799.360 €

und

2.

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

5.937.360 €

für das Haushaltsjahr 2024

1.

den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

457.000 €

und

2.

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

3.799.360 €

St. Ingbert, 04.05.2023
Landesverwaltungsamt, Kommunalaufsicht
gez. i. A.
Thomas Frey

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.08.2023 bis 18.08.2023 während den nachstehenden Öffnungszeiten im Rathaus Lebach, Zimmer 202, öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Lebach, 31.07.2023
Klauspeter Brill
Bürgermeister