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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 31/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Aschbach

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Aschbach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengräber:

1.

BOHLEN, Karl

1909 - 1981

BOHLEN geb. Eckert, Regina

1913 - 1996

2.

WEIßGERBER, Aloys

1929 - 1986

WEIßGERBER, Martha

1922 - 1995

3.

JAKOB geb. Steil, Magdalena

1922 - 1989

JAKOB, Alois

1917 - 1996

4.

SCHLEHUBER geb. Kühn, Maria

1926 - 1990

SCHLEHUBER, Edgar

1930 - 1996

5.

SCHUH, Josef

1924 - 1996

6.

GÜTTLER, Günter

1936 - 1996

Erwachsenen-Einzelgräber:

1.

BERWANGER geb. Schwindling, Ursula

1944 - 1996

2.

PORTSCHER, Hans Peter

1943 - 1996

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 25.09.2026.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen

den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 24.07.2026
Klauspeter Brill
Bürgermeister