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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 32/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Falscheid

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Falscheid folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengräber:

1. BUSCH geb. Schöner, Margaretha

BUSCH, Helmuth

2. KLEIN geb. Ewen, Anna

KLEIN, Emil

Erwachsenen-Einzelgrab:

1. ARNDT, Friedrich

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 17.08.2023.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen

den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 16.06.2023
Klauspeter Brill, Bürgermeister