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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern in Steinbach

Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefristen werden auf dem städtischen Friedhof in Steinbach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengrab:

1. GROß, Nikolaus

GROß geb. Hans, Regina

Erwachsenen-Einzelgräber:

1. HASSEL, Andreas

2. HAUPENTHAL, Johann

3. FLESCH, Alfred

4. LINNENBACH geb. Kirsch, Maria

5. HÜGEL, Alexander

Urnenreihengrab:

1. MAIER geb. Schmitz, Marita

Urnenrasengrab:

1. LINN, Peter

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 21.08.2025.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen

den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 20.06.2025
Klauspeter Brill, Bürgermeister