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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 33/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Dörsdorf

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Dörsdorf folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengräber:

1.

JUNGBLUTH, Josef

1918 - 1984

JUNGBLUTH geb. Mäs, Elli

1923 - 1992

2.

LAUCK, Mathias

1913 - 1986

LAUCK geb. Wilhelm, Christine

1911 - 1992

Erwachsenen-Einzelgräber:

1.

SCHORR, Tamara

1977 - 1992

2.

PETER geb. Simon, Auguste

1924 - 1992

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 01.09.2022.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen

den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Baubetriebshof des Ver- und Entsorgungszweckverbandes Lebach.

66822 Lebach, 01.07.2022
Klauspeter Brill
Bürgermeister