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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Aschbach

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Aschbach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengräber:

1.

Pulch, Ludwig

1913 - 1989

Pulch geb. Klein, Agnes

1915 - 1993

2.

Dörr, Josef

1924 - 1993

Erwachsenen-Einzelgräber:

1.

Kirsch geb. Thewes, Agnes

1914 - 1993

2.

Loris, Peter

1968 - 1993

3.

Uhrhan, Georg

1910 - 1993

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 31.08.2023.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 30.06.2023
Klauspeter Brill, Bürgermeister