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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Niedersaubach

Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefristen werden auf dem städtischen Friedhof in Niedersaubach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengrab:

1.

Scherer, Albert

1923 - 1990

Scherer geb. Michaely, Maria

1909 - 1993

Erwachsenen-Einzelgräber:

1.

Lauermann, Christian

1964 - 1993

2.

Schneider geb. Backes, Viktoria

1909 - 1993

Urnenrasengrab:

1.

Fries, Alois

1918 - 2003

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 31.08.2023.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen

den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 30.06.2023
Klauspeter Brill
Bürgermeister