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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 33/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern in Aschbach

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Aschbach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengräber:

1.

HERRMANN geb. Schmitt, Irmgard

HERRMANN, Leo

2.

GEID geb. Buschbacher, Hildegard

GEID, Gregor

3.

LUDWIG, Erwin

BONNAIRE geb. Ludwig, Martha

4.

ECKERT, Aloys

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 22.08.2024.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 21.06.2024
Klauspeter Brill, Bürgermeister