Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefristen werden auf dem städtischen Friedhof in Eidenborn folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:
| Tiefengrab: | |
| 1. Missler,Edgar | 1934 - 1994 |
| Urnenreihengrab: | |
| 1. Schepp, Walter | 1953 - 2004 |
Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 29.08.2024.
Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.
Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.