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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 33/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Landsweiler

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Landsweiler folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengräber:

1. ENGEL, Emil

ENGEL geb. Müller, Adelheid

2. MEES, Alfons

MEES geb. Zimmer, Agnes

3. SCHMITT, Ludwig

Erwachsenen-Einzelgräber:

1. KRÄMER geb. Groß, Margarethe

2. BRAUN, Werner

3. CASPAR, Berthold

4. WELLER geb. Mees, Maria

5. WENDLER, Dieter

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 21.08.2025.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 20.06.2025
Klauspeter Brill, Bürgermeister