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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Dörsdorf

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Dörsdorf folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengräber:

1.

JUNGBLUTH, Josef

JUNGBLUTH geb. Mäs, Elli

2.

LAUCK, Mathias

LAUCK geb. Wilhelm, Christine

Erwachsenen-Einzelgräber:

1.

SCHORR, Tamara

2.

PETER geb. Simon, Auguste

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 01.09.2022.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Baubetriebshof des Ver- und Entsorgungszweckverbandes Lebach.

66822 Lebach, 01.07.2022
Klauspeter Brill, Bürgermeister