Titel Logo
Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Landsweiler

Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefristen werden auf dem städtischen Friedhof in Landsweiler folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Zweistelliges Familiengrab:

1.

RUF geb. Biesel, Katharina

RUF, Alfred

Tiefengräber:

1.

BIESEL geb. Schmitt, Katharina

BIESEL, Edmund

2.

LEIDINGER, Otto

LEIDINGER geb. Breuer, Johanna

3.

SCHERER geb. Schmitt, Susanne

SCHMITT geb. Groß, Gertrud

Erwachsenen-Einzelgräber:

1.

NIEDZIELLA geb. Nizik, Gertrud

2.

SCHEMEL, Siegfried

3.

RACKELMANN, Walter

4.

ALT, Ambrosius

Urnenrasengrab:

1.

REINHARDT, Gottlieb

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 01.09.2022.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Baubetriebshof des Ver- und Entsorgungszweckverbandes Lebach.

66822 Lebach, 01.07.2022
Klauspeter Brill, Bürgermeister