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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 35/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung DER BETEILIGUNG der Öffentlichkeit ZUR teiländerung des flächennutzungsplans im bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-Solarpark Rümmelbach“

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Lebach in seiner Sitzung am 03. Juli 2025 die Annahme des Entwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten Agri-Solarparks „Rümmelbach“ beschlossen hat.

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind die Unterlagen zur Beteiligung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, offenzulegen. Die durchgeführte Offenlage vom 28.07.-24.08.25 erfüllte diese Voraussetzungen nicht, weshalb die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt wird. Inhaltliche Änderungen an den Planunterlagen wurden nicht vorgenommen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf von Plan und Begründung in der Zeit vom 01.09.2025 bis einschließlich 02.10.2025 zu den üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Lebach, Am Markt 1, 66822 Lebach zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, von ihrem Recht auf Einsichtnahme und Beteiligung Gebrauch zu machen. Gemäß § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Lage des Änderungsbereichs ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Parallel werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, eingeholt.

Der Stadt Lebach liegt die konkrete Anfrage eines Vorhabenträgers vor, nordöstlich der B 268 zwischen Lebach und Schmelz, Gemarkungen Niedersaubach (Flur 2) und Rümmelbach (Flur 1). das Projekt „Agri-Solarpark Rümmelbach“ zu verwirklichen. Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist somit die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Das Plangebiet des Bebauungsplans und der Teiländerung des Flächennutzungsplans umfasst folgende Flurstücke:

Landkreis Saarlouis, Gemeinde Lebach,

Gemarkung Niedersaubach Flur 2,

Flurstücke 1/1, 2/1, 3/1, 4/1, 5/2

Gemarkung Rümmelbach, Flur 1,

Flurstücke 171, 1, 2/1, 371, 3, 471, 572, 18/6, 39, 41, 42, 46, 48, 52, 53, 54,59, 60, 61, 106, 139/97, 140/96, 147/44, 148744, 151/104, 181/95, 183/95, 184/5, 187/47, 188/47, 189/47, 190/49, 197/55, 199/62, 200/62, 201/2, 202/2, 203/2, 204/2, 205/6, 206/6, 207/7, 208/7, 209/8, 210/9, 211/9, 212/9, 213/9, 21479, 215/9, 216/9, 218/9, 224/10, 225/10, 226/10, 227/10, 228/10, 229/10, 230/10, 236/45, 237/45, 238/45, 239/45, 240/45, 241/45, 242/51, 243/51, 244/51, 249/56, 250/56, 251/56, 252/56, 255/56, 256/56, 257/56, 258/56, 259/56, 264/98, 265/98, 269/49, 270/49, 276/56, 277/56, 278/56, 285/40, 286/50, 287/50, 288/63, 289/63, 290/63, 312/89 (teilweise), 315/102, 316/103, 338/4, 339/4, 340/93, 341/93, 342/94, 343/94, 344/9, 345/51, 346/51, 347/9, 349/55, 350/11, 351/11, 352/12, 353/12, 354/63, 355/63 (siehe beigefügten Lageplan).

Da dieses Vorhaben den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans widerspricht, ist das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, in diesem Fall nicht gegeben. Aus diesem Grund soll für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. Die Teiländerung hat das Ziel, den Bereich des Plangebietes als „Sonstiges Sondergebiet Solar. Hier: Agri-Solarpark Rümmelbach“ darzustellen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Kommune wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Arten aller vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind anzugeben.

Im Parallelverfahren über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-Solarpark Rümmelbach“ hat die Stadt Lebach für das übereinstimmende Plangebiet eine Umweltprüfung durchgeführt und einen gemeinsamen Umweltbericht erstellt. Dem Umweltbericht liegen eine Biotoptypenkartierung und Untersuchungen zu Vögeln, Tagfalter und Heuschrecken sowie ein Blendgutachten zu Grunde. Die im Einzelnen vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind in der zeitgleich erfolgten Bekanntmachung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-Solarpark Rümmelbach“ wiedergegeben. Hierauf wird für das Verfahren über die Teiländerung des Flächennutzungsplans verwiesen.

Die Planunterlagen können zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Lebach https://www.lebach.de/lebach/rathaus/fachbereiche-und-sachgebiete/fb-5-bauen-stadtplanung-umwelt/sg-401-hochbau-tiefbau-technik/ausschreibungen eingesehen werden.

Der Plangeltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Lebach, den 29. August 2025
Der Bürgermeister
(Klauspeter Brill)