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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 35/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kindergarten Gresaubach“ Bekanntmachung der Aufstellung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Lebach in seiner Sitzung am 03.07.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kindergarten Gresaubach“ beschlossen hat.

Ziel des Bebauungsplanes:

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Kindergartens.

Im Jahr 2022 wurde hierfür ein Bebauungsplan aufgestellt und parallel eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgenommen. Ursprünglich war eine dreigruppige Einrichtung vorgesehen. Aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Betreuungsplätzen soll nun eine Kindertagesstätte mit fünf Gruppen realisiert werden. Durch die vergrößerte Baufläche überschreitet der geplante Neubau den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans. Daher ist eine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Lebacher Stadtteil Gresaubach und schließt sich hier östlich an das Grundstück der Römerstraße 58 an.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kindergarten Gresaubach“ umfasst die Parzelle 17/3 in Flur 13 der Gemarkung Gresaubach.

Die genauen Grenzen sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.

Hiermit macht die Stadt Lebach bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „Kindergarten Gresaubach“ mit der parallelen FNP-Teiländerung vom 01.09.2025 bis einschließlich 02.10.2025 im Rathaus der Stadt Lebach Bauamt, Zimmer 308, zu den unten stehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen / umweltbezogene Informationen werden ausgelegt:

- Planzeichnung des Bebauungsplanes

- Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten:

- Umweltrelevante Angaben zum Standort

o Bedarf an Grund und Boden

o Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung

o Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen

o Abgrenzung des Untersuchungsraumes

o Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter

o Immissionssituation

o Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

o Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

o Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

o Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen

o Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild

o Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen

o Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung

o Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung

o Prüfung von Planungsalternativen

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Unter den Internetadressen

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und (https://www.lebach.de/lebach/rathaus/fachbereiche-und-sachgebiete/fb-5-bauen-stadtplanung-umwelt/sg-401-hochbau-tiefbau-technik/ausschreibungen) kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich 02.10.2025 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: Bauamt@lebach.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplan-Teiländerung unberücksichtigt bleiben.

Sprechzeiten der Stadt Lebach:

• Montag-Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr,

• Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr

• Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

• Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Lebach oder ein von der Stadt eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Lebach oder den von der Stadt eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Lebach oder dem von der Stadt einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Lebach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Lebach, den 29.08.2025

Der Bürgermeister

Klauspeter Brill