Titel Logo
Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Änderungssatzung für die Betriebssatzung Städtischer Bäderbetrieb Lebach

Aufgrund der §§ 12, 108 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29. November 2010 (Amtsbl. I S. 1426), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) hat der Stadtrat der Stadt Lebach in seiner Sitzung am 14.07.2022 folgenden ersten Nachtrag zur Betriebssatzung Städtischer Bäderbetrieb Lebach vom 15. Dezember 2006 beschlossen:

Artikel I

1.

Der Titel der Satzung wird geändert in „Betriebssatzung Städtische Betriebe Lebach“.

2.

In § 1 Abs. 1 wird die Angabe „Der städtische Bäderbetrieb Lebach wird“ durch die Angabe „Die Städtischen Betriebe Lebach werden“ ersetzt.

3.

§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Gegenstand des Betriebes sind die Wirtschaftsführung und die Unterhaltung des Hallenbades Lebach sowie die Wahrnehmung der Aufgaben des städtischen Bau- und Betriebshofes.“

4.

In § 1 Abs. 3 wird die Angabe „Der städtische Bäderbetrieb hat“ durch die Angabe „Die Städtischen Betriebe Lebach haben“ ersetzt.

5.

Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 wird ein zweiter Satz mit folgendem Wortlaut angefügt:

„Des Weiteren verfolgen die Städtischen Betriebe Lebach den Zweck der Eigenversorgung der öffentlichen Einrichtungen der Stadt.“

6.

Nach § 1 Abs. 3 wird ein vierter Absatz mit folgendem Wortlaut angefügt:

„(4) Zu den Aufgaben des städtischen Bau- und Betriebshofs gehören insbesondere

- die Reinigung, Instandsetzung und Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze,

- die Pflege und Unterhaltung der Friedhöfe, Parkanlagen, Freizeitanlagen und Spielflächen,

- die Wartung und Instandsetzung städtischer Gebäude und Sportanlagen,

- die Unterhaltung der städtischen Wasserläufe.“

7.

In § 2 wird die Angabe „Städtischer Bäderbetrieb Lebach“ durch die Angabe „Städtische Betriebe Lebach“ ersetzt.

8.

In § 4 Abs. 2 wird die Angabe „des Bäderbetriebes“ durch die Angabe „der Städtischen Betriebe Lebach“ ersetzt.

9.

In § 5 Abs. 1 wird die Angabe „den Bäderbetrieb“ durch die Angabe „die Städtischen Betriebe Lebach“ ersetzt.

10.

In § 5 Abs. 1 Satz 4 Buchstabe d) wird die Angabe „der GemHVO (§ 32)“ durch „der KommHVO (§ 25)“ sowie die Angabe „(§ 33 GemHVO)“ durch „(§ 22 Abs. 4 KommHVO)“ ersetzt.

11.

In § 5 Abs. 3 wird die Angabe „des Bäderbetriebes“ durch die Angabe „der Städtischen Betriebe Lebach“ ersetzt.

12.

In § 6 Abs. 4 Satz 2 wird die Angabe „des Bäderbetriebes“ durch die Angabe „der Städtischen Betriebe Lebach“ ersetzt.

13.

In § 8 Abs. 1 wird die Angabe „des Bäderbetriebes“ durch die Angabe „der Städtischen Betriebe Lebach“ ersetzt.

14.

§ 9 erhält nach seiner Überschrift folgende Fassung:

„(1) Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen gelten die Vorschriften des II. Teils der Eigenbetriebsverordnung vom 29.11.2010 (Amtsbl. I 2010, 1426), zuletzt geändert mit Gesetz vom 08.12.2021 (Amtsbl. S. 2629).

(2) Dem Erfolgsplan des Eigenbetriebs ist eine Planerfolgsübersicht nach dem Formblatt 5 (Anlage 5 zur Eigenbetriebsverordnung) beizufügen. Es gilt § 13 Eigenbetriebsverordnung hinsichtlich der Unterrichtungspflichten der Werkleitung sowie der Zustimmungserfordernisse des Stadtrates bzw. der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.

(3) Zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres ist eine Erfolgsübersicht aufzustellen, die mindestens nach Formblatt 5 (Anlage 5 zur Eigenbetriebsverordnung) zu gliedern ist. Dabei sind gemeinsame Aufwendungen und Erträge sachgerecht auf die Betriebszweige aufzuteilen, soweit Lieferungen und Leistungen nicht gesondert verrechnet werden (Formblatt 5 Zeilen 1 b und 14 b).“

15.

In § 10 wird die Angabe „des Bäderbetriebes“ durch die Angabe „der Städtischen Betriebe Lebach“ ersetzt.

Artikel II

Diese erste Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Lebach, den 14.07.2022
Klauspeter Brill, Bürgermeister