Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefristen werden auf dem städtischen Friedhof in Landsweiler folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:
Zweistelliges Familiengrab:
1. RIEHM geb. Schug, Erna — 1926 - 1984
RIEHM, Franz Josef — 1917 - 1993
1. SCHERER, Johann — 1909 - 1979
SCHERER geb. Schmitt, Johanna — 1911 - 1993
SCHMITT, Margareta ( Urne ) — 1913 - 2006
2. KNOBE geb. Biesel, Maria — 1919 - 1983
KNOBE, Peter — 1912 - 1993
3. WOLF geb. Schmitt, Hermine — 1930 - 1986
WOLF, Berthold — 1929 - 1993
1. HELFERT geb. Fingler, Barbara — 1908 - 1993
2. PAULUS, Josef — 1935 - 1993
Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 15.09.2023.
Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.
Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.