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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 36/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Landsweiler

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Landsweiler folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Zweistelliges Familiengrab:

1. KNOBE, Josef

1908 - 1984

KNOBE geb. Hassel, Katharina

1911 - 1994

Tiefengräber:

1. SALINA, Peter

1912 - 1986

SALINA geb. Zeiner, Margaretha

1917 - 1994

2. BETTSCHEIDER geb. Biesel, Maria

1910 - 1989

BETTSCHEIDER, Matthias

1906 - 1994

3. BREUER geb. Biesel, Anna

1918 - 1990

BREUER, Alban

1913 - 1994

Erwachsenen-Einzelgräber:

1. SCHUG geb. Kleer, Melanie

1914 - 1994

2. BREUER, Jürgen

1952 - 1994

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 20.09.2024.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 19.07.2024
Klauspeter Brill
Bürgermeister