Titel Logo
Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 36/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Aschbach

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Aschbach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Zweistelliges Familiengrab:

1. FRIES, Johann

1910 - 1966

SCHMITT verw. Fries geb. Friedrich, Helene

1915 - 1995

Tiefengräber:

1. MEYER geb. Hoffmann, Agnes

1918 - 1985

MEYER, Albert

1912 - 1995

2. KIRSCH, Anna

1900 - 1986

KIRSCH, Margareta

1906 - 1995

3. CASPAR geb. Plein, Margarethe

1932 - 1995

Erwachsenen-Einzelgräber:

1. WILHELM, Maria

1923 - 1995

2. KLEIN, Hannelore

1957 - 1995

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 19.09.2025.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 18.07.2025
Klauspeter Brill
Bürgermeister