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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Aschbach

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Aschbach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Zweistellige Familiengräber:

1.

Hesedenz, Jakob

1900 - 1959

Hesedenz geb. Ames, Elisabetha

1904 - 1992

2.

Schirra, Josef

1898 - 1970

Schirra geb. Klein, Franziska

1900 - 1992

Tiefengräber:

1.

Schirra, Jakob

1902 - 1976

Schirra geb. Thewes, Elisabeth

1906 - 1992

2.

Ocklenburg, Ernst

1914 - 1978

Ocklenburg geb. Wagner, Anna

1917 - 1992

3.

Thewes, Franz

1911 - 1987

Thewes geb. Töllner, Emmy

1916 - 1992

4.

Warken geb. Meyers, Brigitta

1930 - 1988

Warken, Albert

1928 - 1992

5.

Klein, Klaus

1913 - 1990

Klein geb. Groß, Elisabeth

1915 - 1992

6.

König, Karl

1918 - 1992

Erwachsenen-Einzelgräber:

1.

Klein geb. Theobald, Christa

1959 - 1992

2.

Theis geb. Eckert, Gerda

1938 - 1992

3.

Priesnitz geb. Spaniol, Agnes

1916 - 1992

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 30.09.2022.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Baubetriebshof des Ver- und Entsorgungszweckverbandes Lebach.

66822 Lebach, 29.07.2022
Klauspeter Brill, Bürgermeister