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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Aschbach

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Aschbach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Zweistellige Familiengräber:

1. HESEDENZ, Jakob

HESEDENZ geb. Ames, Elisabetha

2. SCHIRRA, Josef

SCHIRRA geb. Klein, Franziska

Tiefengräber:

1. SCHIRRA, Jakob

SCHIRRA geb. Thewes, Elisabeth

2. OCKLENBURG, Ernst

OCKLENBURG geb. Wagner, Anna

3. THEWES, Franz

THEWES geb. Töllner, Emmy

4. WARKEN geb. Meyers, Brigitta

WARKEN, Albert

5. KLEIN, Klaus

KLEIN geb. Groß, Elisabeth

6. KÖNIG, Karl

Erwachsenen-Einzelgräber:

1. KLEIN geb. Theobald, Christa

2. THEIS geb. Eckert, Gerda

3. PRIESNITZ geb. Spaniol, Agnes

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 30.09.2022.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Baubetriebshof des Ver- und Entsorgungszweckverbandes Lebach.

66822 Lebach, 29.07.2022
Klauspeter Brill, Bürgermeister