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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 39/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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II. Nachtrag zur Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Lebach vom 25.10.2001

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (Amtsbl. I S. 2629) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 22.09.2022 folgenden II. Nachtrag beschlossen:

Artikel I

§ 1 Abs. 3, Satz 3 erhält folgende Fassung:

Die Standorte der Bekanntmachungstafeln sind:

- Aschbach:

Kindertagesstätte Flurstraße

- Dörsdorf:

Am Markthäuschen

- Eidenborn:

Ecke Provinzialstr./ Im Eichgarten

- Falscheid:

Dorfgemeinschaftshaus, Ritterstraße

- Gresaubach:

Alte Schule, Wendalinusstr.

- Knorscheid:

Feuerwehrgerätehaus

- Landsweiler:

Schule in Landsweiler

- Lebach:

Eingangsbereich des Rathauses

- Niedersaubach:

Eingangsbereich der Straße „In der Hold“

- Steinbach:

Unterhalb des Schuleingangs, Hauptstr.

- Thalexweiler:

Kreuzung Schaumbergstr./ Dirminger Str.

Artikel II

Dieser II. Nachtrag tritt am Tage nach seiner Öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Lebach, den 22.09.2022
Der Bürgermeister
Klauspeter Brill

Vorstehender II. Nachtrag zur Satzung über die Bildung die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Lebach wird gemäß § 12 Absatz 4 KSVG in Verbindung mit § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Lebach hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig weise ich gemäß § 12 Absatz 6 Satz 3 KSVG auf folgendes hin:

Nach § 12 Absatz 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Lebach, den 22.09.2022
Der Bürgermeister
Klauspeter Brill