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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 39/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung der Stadt Lebach über die Durchführung einer Einwohnerfragestunde

Der Stadtrat der Stadt Lebach wünscht eine weitgehende Beteiligung der Einwohner/innen in allen Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung.

Die Einwohnerinnen und Einwohner sollen möglichst früh in kommunalpolitische Entscheidungs- und Meinungsbildungsprozesse eingebunden werden.

Der Stadtrat der Stadt Lebach lädt daher alle Einwohner/innen ein, sich in den Einwohnerfragestunden aktiv mit Fragen, Anregungen und Vorschlägen einzubringen.

Aufgrund des § 12 Abs. 1 i.V.m. § 20 a Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsblatt I S. 1119) hat der Stadtrat der Stadt Lebach zur Durchführung der Einwohnerfragestunde in seiner Sitzung am 19.09.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Satzung regelt das Verfahren zur Durchführung einer Einwohnerfragestunde in der Stadt Lebach.

§ 2 Personenkreis

(1) Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Lebach im Sinne des § 18 Abs. 1 KSVG wird im Rahmen der Einwohnerfragestunde Gelegenheit gegeben, in kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten Fragen an die Verwaltung und den Stadtrat zu richten. Außerdem können Vorschläge, Anregungen und Belange vorgetragen werden.

(2) Dies gilt auch für Grundbesitzer/innen und Gewerbetreibende sowie für Vertreter/innen juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Personenvereinigungen im Sinne des § 19 Abs. 2 und 3 KSVG.

§ 3 Verfahren

(1) Vor jedem öffentlichen Teil einer Stadtratssitzung ist eine Einwohnerfragestunde durchzuführen. Sie soll die Dauer von 30 Minuten nicht übersteigen.

(2) Es können Fragen, Anregungen und Vorschläge vorgebracht werden. Damit eine möglichst umfassende Beantwortung erfolgen kann, sollen Fragen in der Regel spätestens drei Arbeitstage vor der jeweiligen Sitzung schriftlich bei der Stadtverwaltung Lebach, Am Markt 1, 66822 Lebach bzw. per E-Mail an einwohnerfragestunde@lebach.de, eingereicht werden.

(3) Der Vortrag von Fragen, Anregungen und Vorschlägen soll die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

(4) Die eingereichten Fragen werden nur dann beantwortet, wenn die/der Fragesteller/in oder ein/-e Vertreter/in zur Fragestunde anwesend ist.

(5) Die Fragen werden grundsätzlich unmittelbar durch die/den Vorsitzende/n beantwortet. Die Fraktionen sowie Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, können zu den vorgebrachten Anfragen und den Antworten der/des Vorsitzenden kurz Stellung nehmen. Kann eine Frage nicht innerhalb der Fragestunde beantwortet werden, erfolgt dies in der nächsten Fragestunde, es sei denn, die/der Fragesteller/in stimmt einer schriftlichen Beantwortung zu.

(6) Eine Aussprache findet nicht statt.

§ 4 Ordnungsbestimmungen

(1) Der/Die Vorsitzende eröffnet und schließt die Einwohnerfragestunde. Er hat jederzeit das Recht, der Einwohnerin oder dem Einwohner das Wort zu entziehen, wenn zu befürchten ist, dass Verwaltung, Stadtrat oder Dritte in irgendeiner Form verunglimpft werden.

(2) Der/Die Vorsitzende kann Fragen zurückweisen sowie die Äußerungen von Vorschlägen und Anregungen unterbinden, wenn sie Angelegenheiten betreffen, die nach der Geschäftsordnung in dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln sind.

§ 5 In Kraft treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Lebach, den 23.09.2024
Klauspeter Brill
Bürgermeister

Vorstehende Satzung der Stadt Lebach über die Durchführung einer Einwohnerfragestunde wird gemäß § 12 Absatz 4 KSVG in Verbindung mit § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Lebach hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig weise ich gemäß § 12 Absatz 6 Satz 3 KSVG auf folgendes hin:

Nach § 12 Absatz 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Lebach, den 23.09.2024
Klauspeter Brill
Bürgermeister