Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Rat der Stadt Lebach in seiner Sitzung am 22.09.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Breitenfeld, 2. Erweiterung“ beschlossen hat.
In der gleichen Sitzung hat der Rat der Stadt Lebach den Entwurf des Bebauungsplanes „Im Breitenfeld, 2. Erweiterung“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. gem. § 13 b Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes „Im Breitenfeld, 2. Erweiterung“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Wohngebietes „Im Breitenfeld“, um einen weiteren Abschnitt, um auf die steigende Nachfrage an Bauplätzen zu reagieren.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Breitenfeld, 2. Erweiterung“ umfasst aktuell die Parzellen 29/4 und 30/1 sowie Teile der Parzellen 28/1, 29/3, 30/3, 31/4, 32/4, 33/1, 34/1, 34/3, 67/4, 67/9, 67/11 und 67/16 in Flur 9 der Gemarkung Landsweiler (siehe Plan).
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Im § 13 b BauGB wird das „beschleunigte Verfahren“ für bestimmte Außenbereichsflächen geregelt. Danach können Bebauungspläne aufgestellt werden, wenn in ihnen eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 S. 2 BauGB von weniger als 10.000 m² festgesetzt wird, die Zulässigkeit von Wohnnutzung begründet wird und die Fläche sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt. Zudem muss das Aufstellungsverfahren bis zum 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und die dazugehörige Begründung in der Zeit
vom 17.10.2022 bis einschließlich 18.11.2022
während der allgemeinen Dienststunden (Montag-Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr) im Rathaus der Stadt Lebach, Bauamt, Zimmer 308 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Gleichzeitig wird der Bebauungsplan im Internet auf der Homepage der Stadt Lebach (https://www.lebach.de/lebach/rathaus/fachbereiche-und-sachgebiete/fb-5-bauen-stadtplanung-umwelt/sg-401-hochbau-tiefbau-technik/ausschreibungen) zum Download bereitgestellt.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Folgende Unterlagen liegen vor:
| • | Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB |
| • | Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) |
| • | Textteil des Bebauungsplanes (Teil B) |
| • | Begründung des Bebauungsplanes |
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 17.10.2022 bis einschließlich 18.11.2022 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Email an die Adresse: Bauamt@lebach.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
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Zur Gewährleistung eines größtmöglichen Schutzes in der derzeit anhaltenden Corana-Pandemie wird um eine telefonische Anmeldung unter 06881/59272 gebeten. Die im öffentlichen Raum derzeit übliche Abstandsregelung (mindestens 1,50 m zu anderen Personen) sowie das Tragen eines geeigneten Mund-Nasenschutzes ist auch innerhalb des Rathauses zu beachten.
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Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Lebach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.