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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 44/2022
Ver- und Entsorgungszweckverband
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Termine für die Entleerung der Hausklärgruben und abflusslosen Gruben:

Die nächste Entleerung von Hausklärgruben und abflusslosen Gruben in der Stadt Lebach erfolgt in der 44. bis 45. Kalenderwoche.

Der Grundstückseigentümer hat auf eigene Kosten die Grundstücksentwässerungsanlage, wie Fall- und Grundleitungen, Absetzbecken, abflusslose Gruben, Sinkkästen, Fettfänge, Geruchsverschlüsse, Abscheideranlagen, Neutralisierungsanlagen, usw. unter Beachtung der jeweils geltenden Vorschriften so zu unterhalten, dass eine einwandfreie Funktion der Anlage gewährleistet ist. Die Abfuhr und Behandlung des Schlammes aus Hausklärgruben sowie die Beseitigung der Abwässer aus abflusslosen Gruben wird gemäß § 50 (2) SWG vom Ver- und Entsorgungszweckverband Lebach übernommen.

Dieser ist berechtigt, diese Aufgaben an ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen zu über-tragen. Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Entwässerungsanlagen und die Abwälzung der Abwasserabgabe vom 20. Januar 1999 erhebt der Ver- und Entsorgungszweckverband Lebach für die Entsorgung des in Hausklärgruben an-fallenden Klärschlammes oder des in abflusslosen Gruben anfallenden Abwassers bei Grundstücken, die nicht die Abwasseranlagen des Ver- und Entsorgungszweckverbandes Lebach angeschlossen, eine zusätzliche Gebühr in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten für die Beseitigung von Klärschlamm oder Abwasser.

Die Gebühr errechnet sich nach dem Nutzvolumen der jeweilig zu entsorgenden Absetzgrube.

Die Größe der Anlage wird gemäß DIN 4261 Teil 1 mit 300 l x Einwohner/EGW mindestens aber mit 3 cbm Nutzungsvolumen in Ansatz gebracht.

Der Ver- und Entsorgungszweckverband Lebach bestimmt den Zeitpunkt der Entleerung. Die Entleerung hat nach Bedarf mindestens jedoch zweimal jährlich zu erfolgen.

Das Entsorgungsunternehmen hat dem Ver- und Entsorgungszweckverband Lebach einen Nachweis darüber vorzulegen, welche Menge Schlamm bzw. Abwasser entsorgt wurde und wohin die Stoffe verbracht werden.

Der Nachweis hat die Unterschriften des Abfall- und Abwassererzeugers (Grundstückeigentümers), des Transporteurs bzw. einer in seinem Auftrag handelnden Person sowie die des Vertreters der Deponie und Kläranlage, auf welche das Transportgut verbracht wurde, zu tragen.

Aufgrund der Ausschreibung für die Klärgrubenreinigung im Stadtgebiet von Lebach vom 12.12.2013 sind die Kosten für die Beseitigung des Fäkalschlammes wie folgt:

Entleerung und Entsorgung der

Hausklärgrube bis 3 m³

113,05 € /Pauschal

Entleerung der Kleinkläranlage und

Befüllen bis 3 m³

130,90 € /Pauschal

Entleerung und Entsorgung der

Hausklärgrube bis 5 m³

130,90 € /Pauschal

Entleerung der Kleinkläranlage und

Befüllen bis 5 m³

148,75 € /Pauschal

Mehrpreis je m³ für Klärgruben

über 5 m³ bis 10 m³

32,73 € /m³

Mehrpreis für das Auslegen des Saugschlauches über 40 m

41,65 € /Pauschal

Die Preise verstehen sich inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Terminabsprache und telefonische Voranmeldungen können mit dem Entsorgungsunternehmen Rohrfrei Joachim Harig, Lebach-Gresaubach, Telefon 06887/4647 und dem Ver- und Entsorgungszweckverband Lebach, Telefon 06881/93612-24, Herrn Neises oder Telefon 06881/93612-25, Herrn Kreutzer, abgestimmt werden.

Ver- und Entsorgungszweckverband Lebach

gez.

gez.

A. Graf

Dipl.-Ing. A. Becker