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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachüberprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen

Im September 2021 erfolgte die Standsicherheitsüberprüfung der Grabsteine auf den städtischen Friedhöfen. Diese regelmäßig durchzuführende Überprüfung basiert auf der „BIV-Richtlinie - Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks in der jeweils gültigen Fassung.

Die bei der Standsicherheitsüberprüfung beanstandeten Grabsteine und Grabdenkmäler wurden den jeweiligen Nutzungsberechtigten der Grabstellen schriftlich durch Aufkleber an den Grabmalen angezeigt. Zur Wiederherstellung der Standsicherheit der Grabmale wurde den Nutzungsberechtigten eine Frist von mindestens drei Monaten eingeräumt. Da diese Frist mittlerweile abgelaufen ist, erfolgt am Mittwoch, dem 16.11.2022, eine Nachüberprüfung auf allen Friedhöfen, beginnend um 08.30 Uhr auf dem Friedhof in Lebach. Bei Grabsteinen, für die ein Nachweis über die fachmännische Wiederherstellung bei der Friedhofsverwaltung vorgelegt wurde, entfällt diese Überprüfung. Bei Grabmalen, für die noch kein Nachweis erbracht wurde oder die erst in den letzten Wochen befestigt wurden, kann der Nachweis noch bis zum 15.11.2022 bei der Friedhofsverwaltung Lebach abgegeben werden. Der angesprochene Nachweis ist zwingend erforderlich, da die Friedhofsverwaltung ansonsten keine Kenntnis von der Befestigung der betreffenden Grabmale hat.

66822 Lebach, 11.11.2022
Klauspeter Brill,
Bürgermeister