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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufforderung zur Benennung von Wahlberechtigtenfür die Berufung von Beisitzern und Stellvertretern für die Bildung der Wahlvorstände anlässlich der Europawahl und der allgemeinen Kommunalwahlen am 09.06.2024

Für die am 09.06.2024 stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen sind Wahlvorstände zu bilden. Diese bestehen aus dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin als Vorsitzenden, seinem/ihrer Stellvertreter/in und mindestens drei Beisitzer/innen. Der Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin sowie Stellvertreter/in werden vom Gemeindewahlleiter aus den Wahlberechtigten berufen. Die Beisitzer/innen werden vom Gemeindewahlleiter aus dem Kreis der Wahlberechtigten unter Berücksichtigung rechtzeitig eingehender Vorschläge der in der Stadt vertretenen Parteien und Wählergruppen berufen.

Hiermit bitte ich die in der Stadt vertretenen Parteien und Wählergruppen, Beisitzer und deren Stellvertreter für die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 bis spätestens 28.03.2024 zu benennen.

Das Wahlgebiet wird wie in der Vergangenheit wiederum in dreizehn allgemeine Wahlbezirke und zwei Briefwahlbezirke eingeteilt, so dass insgesamt fünfzehn Wahlvorstände zu bilden sind. Die zu berufenden Beisitzerinnen/Beisitzer und Stellvertreterinnen/Stellvertreter sollen nach Möglichkeit in den betreffenden Wahlbezirken wohnen.

In dem Vorschlag bitte ich folgende Angaben zur Person zu vermerken:

Name, Vorname und Anschrift

Lebach, den 13.11.2023
Der Gemeindewahlleiter
Klauspeter Brill
Bürgermeister