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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Hebesatzsatzung der Stadt Lebach für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG – vom 15.01.1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.12.2023 (Amtsblatt I S. 1119) hat der Stadtrat der Stadt Lebach am 07.11.2024 nachstehende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Realsteuern werden in der Stadt Lebach für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) Für die land- und

forstwirtschaftlichen Betrieb

300 v.H.

-Grundsteuer A-

b) Für Grundstücke

510 v.H.

-Grundsteuer B-

2.

Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag

430 v.H.

§ 2

Die Satzung tritt zum 01.Januar 2025 in Kraft.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß § 12 Absatz 4 Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG – vom 15.01.1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.12.2023 (Amtsblatt I S. 1119), hat der Stadtrat der Stadt Lebach am 07.11.2024 nachstehende Satzung beschlossen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG´s oder aufgrund des KSVG´s zustande gekommen sind, gelten nach § 12 Absatz 6 Satz 1 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Lebach, den 07.11.2024
Klauspeter Brill
Bürgermeister