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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan “Vor dem Grundsberg – 1. Erweiterung“in der Stadt Lebach, im Stadtteil Dörsdorf

Abbildung: Übersichtsplan, Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vor dem Grundsberg – 1. Erweiterung“, Quelle der Abbildungsgrundlage LVGL Saarland, ohne Maßstab.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadt Lebach plant zur Sicherung der Wohnfunktion und zur der Schaffung von neuen Wohnbauflächen die Erweiterung des bestehenden Baugebietes „Vor dem Grundsberg“ im Stadtteil Dörsdorf.

Der Stadtrat Lebach hat entsprechend in öffentlicher Sitzung am 22.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans “Vor dem Grundsberg – 1. Erweiterung“ in der Stadt Lebach, Stadtteil Dörsdorf beschlossen (Geltungsbereich des Bebauungsplans siehe untenstehende Abbildung). Gem. § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im östlichen Bereich des Stadtteils Dörsdorf; er hat eine Fläche von ca. 1,5 ha.

Der Bebauungsplan wird gem. BauGB § 13 b i. V. m. § 13a und i. V. m. § 13 BauGB entwickelt. Entsprechend wird bekannt gemacht:

1.

dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach BauGB § 2 Abs. 4 aufgestellt wird; vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen;

2.

dass der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben wird.

Weiterhin hat der Stadtrat Lebach in seiner Sitzung am 22.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Vor dem Grundsberg – 1. Erweiterung“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe von Bebauungsplan und Begründung in der Zeit vom 05.12.2022 bis 05.01.2023 (jeweils einschließlich) während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Lebach, Bauamt, Zimmer 308, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt Lebach (https://www.lebach.de/lebach/rathaus/fachbereiche-und-sachgebiete/fb-5-bauen-stadtplanung-umwelt/sg-401-hochbau-tiefbau-technik/ausschreibungen) elektronisch abrufbar.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen und sich zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Lebach, den 25.11.2022

Klauspeter Brill
Bürgermeister