Bundesministerium der Verteidigung - IUD I 3 Anordnung-Nr.: IV/691/GE/2
Mit Anordnung vom 11. August 2017, BMVg IUD I 6 - Anordnungs-Nr.: IV/691/GE wurde ein Gebiet in der Stadt Lebach, Kreis Saarlouis, Land zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Saarlouis erklärt.
Diese Anordnung wird auf Grund des § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vom 13. Mai 2015 (BGBl I, 2015, S. 706) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Saarland
Kaiser-Wilhelm-Str. 15
66740 Saarlouis
erhoben werden.
Im Auftrag
gez. König
Die Anordnung der Aufhebung der Schutzbereichanordnung vom 24. April 2023 – BMVg IUD I 3 - Anordnung-Nr.: IV/691/GE/2- sowie die Schutzbereich-Übersicht sind in maßgebliche Ausfertigung digital beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
- Schutzbereichbehörde -
Moltkering 9
65189 Wiesbaden,
je eine weitere Ausfertigung beim
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Zweibrücken
22er Straße 25,
66482 Zweibrücken
sowie bei der
Stadt Lebach
Am Markt 1
66822 Lebach
und der
Gemeinde Saarwellingen
Schlossplatz 1
66793 Saarwellingen
zur Einsichtnahme niedergelegt.
Die Unterlagen sind den Beteiligten nur bekannt zu geben, soweit sie von dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs. 1 Schutzbereichgesetz).