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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Letztmalige Nachüberprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen

Im November 2022 erfolgte die Standsicherheitsüberprüfung der Grabsteine auf den städtischen Friedhöfen. Diese regelmäßig durchzuführende Überprüfung basiert auf der „BIV-Richtlinie - Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhand-werks in der jeweils gültigen Fassung.

Die bei der Standsicherheitsüberprüfung beanstandeten Grabsteine und Grabdenkmäler wurden den jeweiligen Nutzungsberechtigten der Grabstellen schriftlich und durch Aufkleber an den Grabmalen angezeigt. Zur Wiederherstellung der Standsicherheit der Grabmale wurde den Nutzungsberechtigten eine Frist eingeräumt. Da diese Frist mittlerweile abgelaufen ist, erfolgt am Montag (alternativ Freitag), dem 11.12.2023 (alternativ 15.12.23), eine letztmalige Nachüberprüfung auf allen Friedhöfen, beginnend ab 13.00 Uhr (alternativ 8.30 Uhr) auf dem Friedhof in Lebach. Bei Grabsteinen, für die ein Nachweis über die fachmännische Wiederherstellung bei der Friedhofsverwaltung vorgelegt wurde, entfällt diese Überprüfung. Bei Grabmalen, für die noch kein Nachweis erbracht wurde oder die erst in den letzten Wochen befestigt wurden, kann der Nachweis noch bis zum 08.12.2023 bei der Friedhofsverwaltung Lebach abgegeben werden. Der angesprochene Nachweis ist zwingend erforderlich, da die Friedhofsverwaltung ansonsten keine Kenntnis von der Befestigung der betreffenden Grabmale hat.

Bei akut umsturzgefährdeten Grabmalen erfolgt die fachmännische Absetzung der Grabmale im Rahmen der Nachprüfung.

Sollte witterungsbedingt eine entsprechende Nachprüfung nicht möglich sein entfällt die Prüfung und wird zu einem späteren Termin nachgeholt. Dieser Termin wird entsprechend rechtzeitig bekannt gegeben.

Lebach, 29.11.2023
Klauspeter Brill, Bürgermeister