Für die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindende Bundestagswahl sind Wahlvorstände zu bilden. Diese bestehen aus dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin als Vorsitzenden, seinem/ihrer Stellvertreter/in und mindestens drei Beisitzer/innen. Der Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin sowie Stellvertreter/in werden vom Gemeindewahlleiter aus den Wahlberechtigten berufen. Die Beisitzer/innen werden vom Gemeindewahlleiter aus dem Kreis der Wahlberechtigten unter Berücksichtigung rechtzeitig eingehender Vorschläge der in der Stadt vertretenen Parteien und Wählergruppen berufen.
Hiermit bitte ich die in der Stadt vertretenen Parteien und Wählergruppen, Beisitzer für die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindenden Bundestagswahl bis spätestens 06.01.2025 zu benennen.
Das Wahlgebiet wird voraussichtlich wie in der Vergangenheit wiederum in dreizehn allgemeine Wahlbezirke und zwei Briefwahlbezirke eingeteilt, so dass insgesamt fünfzehn Wahlvorstände zu bilden sind. Die zu berufenden Beisitzerinnen/Beisitzer sollen nach Möglichkeit in den betreffenden Wahlbezirken wohnen.
In dem Vorschlag bitte ich folgende Angaben zur Person zu vermerken:
Name, Vorname und Anschrift