Titel Logo
Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

BEKANNTMACHUNG der genehmigungder Flächennutzungsplanteiländerung im Bereich des Bebauungsplanes „Kindergarten Gresaubach“In der Stadt lebach

Der Stadtrat der Stadt Lebach hat mit Beschluss vom 14.07.2022 die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Kindergarten Gresaubach“ beschlossen.

Mit Bescheid vom 20.01.2023, Az.:OBB11-141-10/21BE hat das Ministerium für Umwelt die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Kindergarten Gresaubach“ der Stadt Lebach genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Kindergarten Gresaubach“ wirksam.

Jedermann kann die Teiländerung des Flächennutzungsplanes bei der Stadt Lebach, Rathaus, Bauamt, Zimmer 308 einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften auf die Rechtsfolgen hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Lebach, 03.02.2023
Klauspeter Brill, Bürgermeister