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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Mehrzweckhallen, Sporthallen und Säle durch Dritte.

Der Rat der Stadt Lebach hat in seiner Sitzung vom 08.12.2022 folgende Entgeltordnung beschlossen:

§ 1

Grundlage für die Berechnung der Benutzungsentgelte bilden Größe der Einrichtung, Art und Umfang der Benutzung sowie die Benutzungsdauer.

§ 2

Berechnungsgrundlagen

1.

Als Benutzungsdauer rechnet man die Zeit der Inanspruchnahme der Halle. Eine Benutzungseinheit hat 60 Minuten. Schulstunden werden wie Zeitstunden berechnet.

2.

Auf Grund der normalerweise herrschenden Außentemperaturen wird in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April eines Jahres ein Energiekostenzuschlag berechnet. Falls die Außentemperaturen den Betrieb der Heizung im Einzelfall nicht erforderlich machen, kann von der Berechnung abgesehen werden.

§ 3

Benutzungsentgelte

I. Regelmäßige wiederkehrende Nutzung:

a) für Vereine und Organisationen nach § 2, Abs. 1 der Richtlinien der Stadt Lebach über die Benutzung städt. Hallen und Säle:

Regelmäßig wiederkehrende Benutzung:

Schulsäle

bis 100 m² Fläche

1,60 € / Stunde

Über 100 m² Fläche

2,40 € / Stunde

Ausgenommen § 1, Satz 3 der Richtlinien

Hallen

bis 300 m² Fläche

4,00 € / Stunde

bis 450 m² Fläche

5,00 € / Stunde

bis 1250 m² Fläche

12,70 € / Stunde

Werden Schulturn- oder Sporthallen nur anteilmäßig genutzt, so wird auch nur für den genutzten Hallenteil das anteilige Entgelt erhoben.

Von Gruppen im Sinne des § 2 Nr. 1 der Richtlinien, die mindestens zu 2/3 aus Jugendlichen bestehen, wird kein Entgelt erhoben.

b) Von den Benutzern, die die Voraussetzungen des § 2, Abs. 1 der Richtlinien der Stadt

Lebach über die Benutzung städt. Hallen nicht erfüllen:

Schulsäle

bis 100 m² Fläche

5,80 € / Stunde

über 100 m² Fläche

7,20 € / Stunde

Ausgenommen § 1, Satz 3 der Richtlinien

Hallen

bis 300 m² Fläche

19,50 € / Stunde

bis 450 m² Fläche

34,50 € / Stunde

bis 1250 m² Fläche

62,00 € / Stunde

c) Für Schulen, die sich nicht in der Trägerschaft der Stadt Lebach befinden, werden folgende Entgelte berechnet:

Hallen

bis 300 m² Fläche

9,00 € / Stunde

bis 450 m² Fläche

12,50 € / Stunde

bis 1250 m² Fläche

31,00 € / Stunde

II. Sondernutzung und Einzelveranstaltungen

1. Bälle und ballähnliche Veranstaltungen sowie gewerblich-kulturelle Veranstaltungen

a) Säle bis 200 m² Fläche

-

ohne Heizung

219,00 €

-

mit Heizung

357,00 €

b) Hallen bis 300 m² Fläche

-

ohne Heizung

294,00 €

-

mit Heizung

461,00 €

c) Hallen bis 450 m² Fläche

-

ohne Heizung

348,00 €

-

mit Heizung

542,00 €

Ab der sechsten Veranstaltungsstunde werden jeweils 10 % je Stunde zuzüglich erhoben.

2. kulturelle Veranstaltungen

a) Säle bis 100 m² Fläche

-

ohne Heizung mit Ausschank

53,00 € / Tag / Abend

-

mit Heizung mit Ausschank

78,00 € / Tag / Abend

-

ohne Heizung ohne Ausschank

39,00 € / Tag / Abend

-

mit Heizung ohne Ausschank

75,00 € / Tag / Abend

b) Säle bis 200 m² Fläche

-

ohne Heizung mit Ausschank

82,50 € / Tag / Abend

-

mit Heizung mit Ausschank

130,50 € / Tag / Abend

-

ohne Heizung ohne Ausschank

55,00 € / Tag / Abend

-

mit Heizung ohne Ausschank

117,00 € / Tag / Abend

c) Hallen bis 300 m² Fläche

-

ohne Heizung mit Ausschank

118,00 € / Tag / Abend

-

mit Heizung mit Ausschank

189,50 € / Tag / Abend

-

ohne Heizung ohne Ausschank

69,00 € / Tag / Abend

-

mit Heizung ohne Ausschank

160,50 € / Tag / Abend

d) Halle bis 450 m² Fläche

-

ohne Heizung mit Ausschank

145,50 € / Tag / Abend

-

mit Heizung mit Ausschank

243,00 € / Tag / Abend

-

ohne Heizung ohne Ausschank

107,00 € / Tag / Abend

-

mit Heizung ohne Ausschank

225,00 € / Tag / Abend

d) Halle bis 1250 m² Fläche

-

ohne Heizung mit Ausschank

288,00 € / Tag / Abend

-

mit Heizung mit Ausschank

408,00 € / Tag / Abend

-

ohne Heizung ohne Ausschank

253,50 € / Tag / Abend

-

mit Heizung ohne Ausschank

371,00 € / Tag / Abend

3. sportliche Veranstaltungen

Für sportliche Veranstaltungen von Vereinen und Organisationen, welche die Voraussetzungen nach § 2, Abs. 1 der Richtlinien der Stadt Lebach über die Benutzung der stadteigenen Mehrzweckhallen, Sporthallen und Säle erfüllen, werden folgende Benutzungsentgelte erhoben:

a) Hallen bis 300 m² Fläche

-

ohne Heizung mit Ausschank

75,00 € / Tag / Abend

-

mit Heizung mit Ausschank

126,00 € / Tag / Abend

-

ohne Heizung ohne Ausschank

50,00 € / Tag / Abend

-

mit Heizung ohne Ausschank

100,50 € / Tag / Abend

b) Hallen bis 450 m² Fläche

-

ohne Heizung mit Ausschank

93,00 € / Tag / Abend

-

mit Heizung mit Ausschank

157,00 € / Tag / Abend

-

ohne Heizung ohne Ausschank

66,00 € / Tag / Abend

-

mit Heizung ohne Ausschank

123,00 € / Tag / Abend

c) Hallen bis 1250 m² Fläche

-

ohne Heizung mit Ausschank

161,50 € / Tag / Abend

-

mit Heizung mit Ausschank

241,00 € / Tag / Abend

-

ohne Heizung ohne Ausschank

139,00 € / Tag / Abend

-

mit Heizung ohne Ausschank

194,00 € / Tag / Abend

4. Benutzung gewerblicher Art

a) Hallen bis 300 m²

ohne Heizung mit Ausschank

289,00 € ab 6 Stunden + 56,00 €

mit Heizung mit Ausschank

566,50 € ab 6 Stunden + 113,00 €

b) Hallen bis 450 m²

ohne Heizung mit Ausschank

325,00 € ab 6 Stunden + 64,00 €

mit Heizung mit Ausschank

609,50 € ab 6 Stunden + 122,50 €

c) Hallen bis 1250 m²

ohne Heizung mit Ausschank

787,50 € ab 6 Stunden + 157,00 €

mit Heizung mit Ausschank

1.217,00 € ab 6 Stunden + 241,00 €

5. Private Nutzung

Eine private Nutzung ist grundsätzlich nur im Dorfgemeinschaftshaus Falscheid, in der alten Schule Knorscheid, im Antoniusheim Niedersaubach sowie im Wendalinushaus Gresaubach zugelassen. Die private Nutzung von Hallenfoyers ist möglich, sofern die jeweiligen Ortsräte dem zustimmen. In allen Fällen werden folgende Entgelte berechnet:

Säle bis 100 m²

ohne Heizung

109,00 € / Tag / Abend

mit Heizung

188,50 € / Tag / Abend

Säle über 100 m²

ohne Heizung

154,00 € / Tag / Abend

mit Heizung

259,00 € / Tag / Abend

III. Für die Benutzung des Ratsaales und des Foyers im Rathaus werden folgende Entgelte erhoben

Die Berechnung erfolgt in drei Gruppen:

Mietgruppe A:

gewerbliche Veranstaltungen

Mietgruppe B:

nicht gewerbliche Veranstaltungen

Mietgruppe C:

kulturelle Veranstaltungen

1. Mieten

Ratsaal

Mietgruppe A

252,50 €

Mietgruppe B

189,50 €

Mietgruppe C

124,00 €

Foyer

Mietgruppe A

83,50 €

Mietgruppe B

52,50 €

Mietgruppe C

48,00 €

2. Energiekostenzuschlag

Bei Mietgruppe A

Ratsaal

105,50 €

Foyer

38,50 €

Bei Mietgruppen B und C

Ratsaal

88,00 €

Foyer

32,00 €

IV. Für die Stadthalle gilt folgende Benutzungs- und Entgeltordnung

Die Berechnung erfolgt in drei Gruppen:

Mietgruppe A:

gewerbliche Veranstaltungen

Mietgruppe B:

nicht gewerbliche Veranstaltungen

Mietgruppe C:

kulturelle Veranstaltungen

1. Mieten

Stadthalle komplett

Mietgruppe A:

727,00 €

Mietgruppe B:

472,00 €

Mietgruppe C:

307,00 €

Kleiner Saal

Mietgruppe A:

416,00 €

Mietgruppe B:

265,00 €

Mietgruppe C:

185,00 €

Konferenzraum

Mietgruppe A:

280,50 €

Mietgruppe B:

189,00 €

Mietgruppe C:

124,00 €

Foyer

Mietgruppe A:

92,00 €

Mietgruppe B:

53,50 €

Mietgruppe C:

48,00 €

Versammlungsraum

Mietgruppe A:

79,00 €

Mietgruppe B:

48,00 €

Mietgruppe C:

36,50 €

2. Energiekostenzuschlag

Bei Mietgruppe A:

Stadthalle komplett

218,50 €

Kleiner Saal

151,00 €

Konferenzraum

108,00 €

Foyer

36,00 €

Versammlungsraum

32,50 €

Bei Mietgruppen B und C:

Stadthalle komplett

182,00 €

Kleiner Saal

126,00 €

Konferenzraum

90,00 €

Foyer

30,00 €

Versammlungsraum

27,00 €

3. Sonstiges

Benutzung des Konzertflügels

102,00 €

Benutzung des Beamers

26,50 €

- Zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer -

§ 4

Festsetzung, Erhebung und Fälligkeit des Entgeltes

Die Festsetzung und Bekanntgabe des Entgelts erfolgt durch eine Rechnung, die enthalten muss:

-

die Art der Benutzung

-

die Höhe und die Berechnung des zu entrichtenden Entgeltes

-

die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Entgelts

-

die Stelle, an die zu zahlen ist

-

die Zahlungsfrist

-

der Getränkeaufschlag nach § 5 dieser Entgeltordnung

§ 5

Getränkeaufschlag

Gemäß § 8 Abs. 9 Nr. 3 der Richtlinien über die Benutzung der stadteigenen Mehrzweckhallen, Sporthallen und Säle, wird der umsatzabhängige Getränkeaufschlag auf 7,5 % festgelegt.

§ 6

Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung vom 01.01.2018 außer Kraft.

Lebach, den 23.12.2022
Klauspeter Brill, Bürgermeister