Titel Logo
Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bescheinigungen zu Wahlzwecken an den Werktagen zwischen Weihnachten und Neujahr möglich

Das Einwohnermeldeamt der Stadt Lebach hat für Bescheinigungen zu Wahlzwecken (Wahlrechtsbescheinigungen auf Unterstützungsformblättern nach Anlage 14 und 21 BWO, Wählbarkeitsbescheinigungen nach Anlage 16 BWO) zwischen Weihnachten und Neujahr einen Bereitschaftsdienst eingerichtet.

Das Bürgerbüro des Rathauses (Erdgeschoss) ist ausschließlich zu diesen Zwecken am Freitag, 27. Dezember sowie am Montag, 30. Dezember, jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet.