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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäss § 3 Abs. 2 BauGB zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Kindergarten Gresaubach"

Der Stadtrat Lebach hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 den Entwurf der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kindergarten Gresaubach“ gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes:

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Kindergartens.

Im Jahr 2022 wurde hierfür ein Bebauungsplan aufgestellt und parallel eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgenommen. Ursprünglich war eine dreigruppige Einrichtung vorgesehen. Aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Betreuungsplätzen soll nun eine Kindertagesstätte mit fünf Gruppen realisiert werden. Durch die vergrößerte Baufläche überschreitet der geplante Neubau den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans. Daher ist eine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Lebacher Stadtteil Gresaubach und schließt sich hier östlich an das Grundstück der Römerstraße 58 an.

Der Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kindergarten Gresaubach“ umfasst die Parzelle 17/3 in Flur 13 der Gemarkung Gresaubach.

Die genauen Grenzen sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Bebauungsplan wurde bereits vom 01.09.2025 bis zum 02.10.2025 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kindergarten Gresaubach“ vom 22.12.2025 bis einschließlich 02.02.2026 im Rathaus der Stadt Lebach, Bauamt, Zimmer 308, während den untenstehenden Sprechzeiten ausliegt.

Sprechzeiten der Stadtverwaltung Lebach

• Montag-Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr,

• Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr

• Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

• Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Gleichzeitig wird die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kindergarten Gresaubach“ im Internet auf der Homepage der Stadt Lebach (https://www.lebach.de/lebach/rathaus/fachbereiche-und-sachgebiete/fb-5-bauen-stadtplanung-umwelt/sg-401-hochbau-tiefbau-technik/ausschreibungen) zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Unter der Internetadresse

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 22.12.2025 bis einschließlich zum 02.02.2025 zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:

Natur- und Artenschutz

Quelle: LUA, Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (OBB11), NABU

• Ausgleichsmaßnahmen sollen bis zum Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung ergänzt werden.

Bodenschutz und Bergbau

Quelle: LUA

• Sollten sich während der Durchführung späterer Baumaßnahmen im nachgeordneten Verfahren dennoch Anhaltspunkte über schädliche Bodenveränderungen ergeben, hat der Eigentümer / Bauherr gem. § 2 Abs. 1 Saarländisches Bodenschutzgesetz (SBodSchG) unverzüglich die zuständige untere Bodenschutzbehörde zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen abzusprechen.

Quelle: Oberbergamt des Saarlandes

• Das Vorhaben befindet sich im Bereich einer ehemaligen Eisenerzkonzession.

Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:

-

Planzeichnung des Bebauungsplanes

-

Biotoptypenbestandsplan

-

Gemeinsame Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten:

o

Umweltrelevante Angaben zum Standort

o

Bedarf an Grund und Boden

o

Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung

o

Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen

o

Abgrenzung des Untersuchungsraumes

o

Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter

o

Immissionssituation

o

Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

o

Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

o

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

o

Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen

o

Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild

o

Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen

o

Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung

o

Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung

o

Prüfung von Planungsalternativen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@lebach.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die FNP-Teiländerung unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Lebach oder ein von der Stadt eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Lebach oder den von der Stadt eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Lebach oder dem von der Stadt einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Lebach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Lebach. 19.12.2025
Klauspeter Brill, Bürgermeister