Titel Logo
Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 6/2024
Ver- und Entsorgungszweckverband
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ver- und Entsorgungszweckverband Lebach

Aufgrund der §§ 12 ff. der EigVO und der Satzung des Ver- und Entsorgungszweckverbandes Lebach hat die Verbandsversammlung am 19. Dezember 2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:

§ 1

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

Der Vermögensplan wir festgesetzt

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 4.358.566 €.

§ 3

Für 2024 werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000.000 €.

§ 5

Es gilt die von der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2023 beschlossene Stellenübersicht.

Lebach, den 19. Dezember 2023
Der Verbandsvorsteher
gez.
Klauspeter Brill
Verbandsvorsteher

Landesverwaltungsamt Saarland

Kommunalaufsicht

Az.: 1.2-02/857

Genehmigung

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2024 des „Ver- und Entsorgungszweckverbandes Lebach“ genehmige ich gem. § 15 Abs. 1 KGG i.V.m. § 102 Abs. 3 und § 92 Abs. 2 KSVG

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

4.358.566,-- Euro

St. Ingbert, den 22.01.2024
gez.
Arnold Sonntag