Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wie und wo beantragt man Wohngeld?
Diese Fragen beantwortet am Donnerstag, 2. März 2023 um 18 Uhr, der Leiter der für Lebach zuständigen Wohngeldstelle, Andreas Westrich.
Auf Einladung des Lebacher Bürgermeisters Klauspeter Brill und des VdK-Ortsverbandes Lebach und Landsweiler wird er im Ratssaal in einem eineinhalbstündigen Vortrag die wichtigsten Fragen zum Wohngeld beantworten. Er wird die entsprechenden Antragsformulare, die zukünftig im Lebacher Rathaus in Papierform ausliegen sollen, mitbringen.
Wohngeld wird Bürgerinnen und Bürgern nach dem Wohngeldgesetz gewährt, wenn sie aufgrund ihres geringen Einkommens eines Mietzuschusses oder eines Lastenzuschusses bei selbst genutztem Wohneigentum bedürfen. Ausgeschlossen sind vom Wohngeldbezug beispielsweise diejenigen, die bereits Sozialleistungen beziehen, in denen schon Unterkunftskosten eingerechnet sind wie beim Bürgergeld oder bei der Grundsicherung.
Zum 1. Januar dieses Jahres ist das Wohngeldgesetz reformiert worden. „Wohngeld Plus“ beinhaltet aufgrund der gestiegenen Energiepreise jetzt einen Heizkostenanteil und passt die Einkommens- und Vermögensgrenzen so an, dass sich die Zahl der Anspruchsberechtigten wahrscheinlich verdreifachen wird.
Der Landkreis Saarlouis hat mit dem Regionalverband Saarbrücken eine gemeinsame Wohngeldstelle gebildet, die in Völklingen ansässig ist und deren Leiter Andreas Westrich ist. Für die Stadt Lebach ist also diese Wohngeldstelle in Völklingen zuständig. Man kann seinen Antrag selbstverständlich auch beim Kreissozialamt in Saarlouis einreichen - er wird allerdings zur Bearbeitung nach Völklingen weitergereicht.
Bei Bedarf wird der VdK Lebach und Landsweiler Menschen im Stadtgebiet Lebach helfen, die Antragsformulare auszufüllen. Hierzu können Termine unter einer zentralen Telefonnummer vereinbart werden. Die Telefonnummer wird nach der Vortragsveranstaltung am 2. März im Lebacher Anzeiger veröffentlicht. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich zu Hause beim Ausfüllen der Formulare vom VdK helfen zu lassen.
„Bei geringem Einkommen sollte man sich nicht scheuen, einen Antrag zu stellen, wenn man die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt“, sagt der Vorsitzende des VdK Lebach und Landsweiler.
Wer sich online über die rechtlichen Hintergründe des neuen Gesetzes „Wohngeld Plus“ informieren möchte, findet unter www.regionalverband-saarbruecken.de/soziales/wohngeldbehoerde/die Antragsformulare mit den angehängten Checklisten für die Einreichung der benötigten Nachweise.