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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 8/2023
Lebach kompakt
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Doppelhaushalt für 2023 und 2024 beschlossen

Trotz besorgniserregender Steigerung der Ausgaben bleibt noch Luft zum Atmen

Gleich in der ersten Sitzung des Jahres hat der Lebacher Stadtrat den Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 beraten und einstimmig beschlossen.

In seiner Haushaltsrede erklärte Bürgermeister Klauspeter Brill, dass die Stadt die Corona-Pandemie in finanzieller Hinsicht glücklicherweise besser bewältigen konnte als befürchtet. So sind beispielsweise die Gewerbesteuereinnahmen einigermaßen stabil geblieben. Allerdings werden die kommunalen Finanzen zunehmend durch globale Krisen wie den Ukraine-Krieg und die damit verbundenen Folgen beeinflusst. Steigende Energie- und Unterhaltungskosten sowie flüchtlingsbedingte Mehrausgaben bei den sozialen Leistungen, die hohe Inflation und drohende Rezession führen dazu, dass sich die städtische Finanzlage in den nächsten Jahren wieder verschlechtern wird. So rechnet man im Ergebnishaushalt 2023 mit einem Minus von rund 2,4 Millionen Euro und in 2024 mit 2,3 Millionen. Dennoch ist es der Verwaltung gelungen, einen genehmigungsfähigen Haushalt ohne Steuer- und Gebührenerhöhungen vorzulegen, der neben notwendigen Bestandssanierungen auch größere Investitionen ermöglicht.

Besorgniserregend ist allerdings die Entwicklung der städtischen Ausgaben. Alleine die zu zahlende Kreisumlage ist erneut massiv gestiegen, gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Millionen auf nunmehr 13,6 Millionen Euro. Rechnet man noch die hohen Kosten bei Strom, Gas und Heizöl hinzu, führen bereits diese beiden Positionen zu einem zahlungsbezogenen Fehlbetrag von 2,1 Millionen Euro in 2023. Ab 2024 erfolgt eine zusätzliche Mehrbelastung durch die Zinswende der Notenbank.

Dass der Haushalt „jedes Jahr durch die exorbitant steigende Kreisumlage belastet wird“, bezeichnet der Fraktionsvorsitzende der CDU, Dr. Rainer Fries, als „großes Ärgernis“. „Dass dennoch Luft zum Atmen bleibe“, führt Fries auf die gute Arbeit und die Sparbemühungen der letzten Jahre zurück. Unter anderem wurde in der Kernverwaltung stetig Personal eingespart, der Verwaltungsapparat immer weiter verschlankt.

Dank der Entlastungen durch den Saarlandpakt und die eigenen Sparbemühungen in den Vorjahren, plant Lebach in den nächsten beiden Jahren trotz allem Investitionen von insgesamt rund 19,7 Millionen Euro. So werden notwendige Straßen- und Gebäudesanierungen in den Stadtteilen vorgenommen und die Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen der Kindertagesstätten in Landsweiler und Gresaubach vorangetrieben. Außerdem stehen die Neugestaltung des Rathausplatzes, der Umbau der alten Schule in Thalexweiler, grundhafte Straßenerneuerungen in Gresaubach und Niedersaubach sowie weitere Investitionen in den Brandschutz aller Löschbezirke auf der Agenda. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes „Auf Häpelt“ soll im nächsten Jahr ebenfalls begonnen werden. „Diese Maßnahme sei besonders geeignet“, erklärt Anna Schmidt, die Vorsitzende des SPD-Fraktion, „um die wichtigen Einnahmen aus den Gewerbesteuern mittelfristig zu steigern“. Fred Metschberger (FDP) ergänzt, dass „die Entwicklung bei der Gewerbesteuer in unserer Stadt auf einem guten Weg“ sei. Er stellt fest, dass das „Eigenkapital unserer Stadt sinkt“, betont aber auch, dass die Haushaltspolitik der vergangenen Jahre „uns vor noch Schlimmerem bewahrt“ hat.

Bürgermeister Klauspeter Brill blickt aber auch skeptisch in die Zukunft: „Gerade im Bereich der Kinderbetreuung kommen auf die Kommunen in den nächsten Jahren immer mehr Kosten zu. Die gesetzliche Verpflichtung, für Grundschüler einen Platz zur Nachmittagsbetreuung vorzuhalten, kann nicht realisiert werden, wenn Bund und Land die Kommunen nicht finanziell unterstützen.“ Brill bezieht klar Stellung: „Ich werde hier auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzips bestehen – wer bestellt, der muss auch bezahlen! Andernfalls können wir den Ausbau der Nachmittagsbetreuung in den städtischen Grundschulen nicht angehen.“ Und weiter: „Bund und Land können bei standardverschärfenden Regelungen und zusätzlichen Aufgabenübertragungen nicht nur einmalig bei den Investitionskosten unterstützen, auch zu den Folgekosten muss ein finanzieller Beitrag geleistet werden. Überhaupt müssen Städte und Gemeinden finanziell dauerhaft in die Lage versetzt werden, all ihr Aufgaben erfüllen zu können. Dazu muss unter anderem das Problem der Altschulden vom Bund gelöst werden. Nur dann ist der Erhalt der Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Städte und Gemeinden in unserem Land möglich.“