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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan “Gewerbepark Im Bommersfeld – 2. Änderung“ in der Stadt Lebach, im Stadtteil Lebach

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadt Lebach plant im Bereich des „Gewerbeparks Im Bommersfeld“ zur Vergrößerung von bestehenden Gewerbeflächen an Stelle von bereits planungsrechtlich gesicherten Kfz-Parkplatzflächen die 2. Änderung des bestehenden Bebauungsplans „Gewerbepark Im Bommersfeld“.

Der Stadtrat Lebach hat entsprechend in öffentlicher Sitzung am 07.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans “Gewerbepark Im Bommersfeld – 2. Änderung“ in der Stadt Lebach, Stadtteil Lebach beschlossen (Geltungsbereich des Bebauungsplans siehe untenstehende Abbildung). Gem. § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im nordwestlichen Bereich des Stadtteils Lebach; er hat eine Fläche von ca. 1,95 ha.

Der Bebauungsplan wird gem. BauGB § 13a und i. V. m. BauGB § 13 BauGB entwickelt. Entsprechend wird bekannt gemacht:

1. dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach BauGB § 2 Abs. 4 aufgestellt wird; vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen;

2. dass der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben wird.

Weiterhin hat der Stadtrat Lebach in seiner Sitzung am 07.12.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Im Bommersfeld – 2. Änderung“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe von Bebauungsplan und Begründung in der Zeit vom 04.03.2024 bis 04.04.2024 (jeweils einschließlich) während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Lebach, Bauamt, Zimmer 308, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt Lebach https://www.lebach.de/lebach/rathaus/fachbereiche-und-sachgebiete/fb-5-bauen-stadtplanung-umwelt/sg-401-hochbau-tiefbau-technik/ausschreibungen elektronisch abrufbar.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen und sich zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Abbildung: Übersichtsplan, Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbepark Im Bommersfeld – 2. Änderung“ (Quelle der Abbildungsgrundlage LVGL Saarland, ohne Maßstab).

Lebach, den 24.02.2024
Klauspeter Brill
Bürgermeister