Ein Bürger hat uns einen Brief geschrieben, dass seiner Meinung nach, bei der Abfallentsorgung, bzw. bei der Erhebung der Gebühren hierfür, besser aufgepasst werden sollte. Da kein Absender auf dem Brief war, nennen wir ihn einmal Herr Anonymus.
Herr Anonymus beschwert sich, dass bei manchen Wohngebäuden mit mehreren Wohnparteien nur eine Mülltonne steht und diese dann zum Überquellen befüllt wird. Diesen Brief wollen wir zum Anlass nehmen, um einige Erläuterungen zu diesem Thema zu geben. Denn so Unrecht hat Herr Anonymus mit seiner Beschwerde nicht.
Als Erstes sollte man wissen, dass die Gebühren vom Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder erhoben werden und die Stadt Spangenberg diese Gebühren nur einzieht, um sie 1 zu 1 weiterzuleiten. Erhoben wird eine Grundgebühr für jede Nutzungseinheit, unabhängig von der jeweiligen Tonnengröße. Eine Nutzungseinheit ist in der Regel eine Wohneinheit. Die Höhe der Grundgebühr beträgt monatlich 4,70 €. Das bedeutet, dass für ein Haus, in dem 6 Mietparteien wohnen, 6 × 4,70 € im Monat, = 28,20 €, berechnet werden. Hier gibt es auch keine anderen Regelungen. Gerade in der Innenstadt, mit den Mehrfamilienhäusern und wenig Platz, stellt die Vielzahl der Tonnen ein Problem dar. Hier kann man statt 6 × 80l Tonnen, auf Antrag, auch 2 × 240l Tonnen erhalten. Trotzdem muss der Grundbetrag für die Wohneinheiten, wie oben beschrieben, für 6 Wohneinheiten entrichtet werden. Unabhängig von der Anzahl der Tonnen ist es aber immer wichtig, dass die Tonnengröße so gewählt wird, dass der anfallende Abfall in der Regel auch hineinpasst und nicht regelmäßig überquillt.
Warum aber ist der Hinweis von Herrn Anonymus berechtigt? Die Antwort ist einfach. Der Zweckverband Abfallwirtschaft berechnet die Kosten für die Müllentsorgung auf Selbstkostenbasis. Hier wird seitens des Zweckverbands kein Aufschlag erhoben. Die kompletten Kosten werden demnach an jedem Jahresende zusammengerechnet und dann auf die jeweiligen Nutzer sowohl in der Höhe der Grundgebühr als auch im Tonneupreis umgelegt. Sind nun Wohnungen nicht mit der Grundgebühr gelistet und die Tonne zu klein gewählt, spart der Betreffende unrechtmäßig Geld. Diese Ersparnis muss dann aber die Allgemeinheit mit eigentlich zu hohen Gebühren zahlen.
Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, beim Erhalt des nächsten Grundbesitzabgabenbescheids nachzusehen, ob alle Wohnungen erfasst sind und uns evtl. Abweichungen zu melden. Dies kann ohne rückwirkende Kosten geschehen. Gleichzeitig werden wir schauen, wo evtl. Abweichungen bestehen.