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Stadtgespräch Spangenberg
Ausgabe 1/2026
Neues aus Politik und Rathaus
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Neues aus Politik und Rathaus

Ab dem 12. Januar 2026 ist Schluss: Sämtliche Bleileitungen in der Trinkwasserversorgung müssen bis dahin entfernt oder stillgelegt werden. Das schreibt die neueste Trinkwasserverordnung vor. Der Grund sei eindeutig, heißt es in einem Schreiben vom Gesundheitsamt Homberg/Efze. Schon kleinste Mengen Blei im Wasser seien gesundheitsschädlich. Besonders gefährdet seien Säuglinge, Schwangere und Kleinkinder. Bei ihnen könne das Schwermetall die Blutbildung stören und die Entwicklung des Nervensystems beeinträchtigen.

Das Wasserwerk der Stadt Spangenberg hat Hausanschlussleitungen schon seit einiger Zeit im öffentlichen Bereich ausgetauscht. Das eigentliche Problem beginne jedoch hinter den Hauswänden: In vielen Bauten seien die Hausanschlüsse längst erneuert, im Gebäude selbst seien häufig noch alte Bleileitungen verbaut. „In diesem Fall ist der Eigentümer verantwortlich“, so die Information des Wassermeister Pilger, Auch in Spangenberg gibt es noch mehre ältere Häuser mit noch verbauten Bleileitungen so vermutet der Wassermeister.

Bleileitungen: Gebäude vor 1973 am ehesten betroffen

Eine konkrete Zahl der betroffenen Gebäude gibt es laut Gesundheitsamt nicht. Sicher sei aber, dass Häuser, die nach 1973 gebaut wurden, nicht betroffen sind – seitdem ist Blei in Trinkwasserleitungen verboten. Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser liegt bereits seit 2013 bei 0,010 mg/Liter – für Wassermeister Pilger kommt die Austauschpflicht dennoch nicht zu spät. „Das ist schon seit 20 Jahren Thema. Die Forderung, dass Bleileitungen weg müssen, gibt es schon viele Jahre.“ Grenzwert hin oder her – entscheidend sei nun, die Verantwortlichen erneut dafür zu sensibilisieren, dass alte Leitungen wegen ihrer gesundheitsschädlichen Wirkung so schnell wie möglich ersetzt oder stillgelegt werden müssten. „Es muss den Menschen bewusster werden. Das dümpelt schon viele Jahre vor sich her“, beschreibt Wassermeister Pilger. Schaffe es ein Hauseigentümer nicht, die Rohre rechtzeitig auszutauschen, müsse er die Gründe beim Gesundheitsamt melden. „Wenn allerdings etwas passiert, ist der Eigentümer haftbar“. Eigentümer oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage sind gesetzlich verpflichtet, die alten Rohre zu entfernen oder stillzulegen. „Wer untätig bleibt, handelt ordnungswidrig“, mahnt das Gesundheitsamt. Eine Verlängerung der Frist sei nur in Ausnahmefällen möglich.

Blei, Kupfer oder Stahl - so erkannt man es

Ob im eigenen Haus noch Bleileitungen liegen, können Eigentümer und Mieter selbst überprüfen. Das Umweltbundesamt rät, sichtbare Rohre vorsichtig mit einem Messer einzuritzen. Bleileitungen seien weicher als Kupfer oder Stahl. Erscheint die Leitung nach dem Abkratzen silbergrau, handelt es sich womöglich um eine Leitung aus Blei. Im Zweifel so rät Wassermeister Pilger ein eingetragenes Installationsunternehmen beauftragen, das die Leitungen fachgerecht prüft bzw. den Kontakt zum städtischen Wasserwerk der Stadt Spangenberg suchen.

Hohes Risiko für Babys

Wenn das Trinkwasser längere Zeit in den Bleirohren gestanden hat, kann das Wasser erhöhte Bleigehalte aufweisen. Gefährlich ist vor allem die dauerhafte Aufnahme kleiner Mengen. Besonders empfindlich reagieren Säuglinge und Kleinkinder. Bei ihnen kann Blei die Blutbildung und die Entwicklung des Nervensystems stören. Auch Erwachsene sind nicht sicher: Zwar wird Blei teilweise ausgeschieden oder in den Knochen gespeichert, es kann aber später wieder ins Blut gelangen, etwa in der Schwangerschaft. Schon geringe Mengen gelten deshalb als gesundheitsschädlich.